Die Thünen-Institute Für Fischereiökologie Und Seefischerei Wandern Nach Bremerhaven Ab. Dabei Wird Ein Filetgrundstück Frei![]() An-Institut ist eine Bezeichnung für rechtlich selbständige Einrichtungen an deutschen Hochschulen, die zwar organisatorisch, personell und räumlich mit diesen verflochten sind, ohne jedoch einen integralen Bestandteil der jeweiligen Hochschule zu bilden. Sie sind somit zu unterscheiden von den als Untergliederungen der Hochschule sowie auch von den Instituten der wissenschaftlichen Organisationen. Das Ziel des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften ist die Erforschung von kognitiven Fähigkeiten und Gehirnprozessen beim Menschen. Diese enthält auch eine eigene, etwas engere Definition für den Begriff An-Institut aus dem Jahr 2008. Sie weist unter anderem die wirtschaftliche Unabhängigkeit von und die vertragliche Bindung an die Hochschule als Kriterien eines An-Instituts aus. Der nennt bereits 1986 in seiner „Stellungnahme zur Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft“ unter der Überschrift „Besondere Formen der Zusammenarbeit“ „Institute in vertraglicher Bindung zur Hochschule (‚Institute an.‘ )“ als ein Mittel zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschulen. Beautiful things. Fraunhofer Institut Belegt Deutlichen Vorteil Beim Carbon Footprint Von Mehrweg-KunststoffbehälternDie Stellungnahme weist allerdings auch darauf hin, dass wegen des Potenzials für Interessenkonflikte in den beteiligten Institutionen und Personen bei der Ausgestaltung solcher Konstruktionen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist und gibt hierfür eine Reihe von Empfehlungen. Landeshochschulgesetze [| ] Die Bezeichnung An-Institut verwenden zwei der 16 Bundesländer in ihren, Brandenburg und Sachsen. Abgesehen von den Hochschulgesetzen der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen, die keine entsprechenden Regelungen enthalten, gibt es in den übrigen Landeshochschulgesetzen Regelungen für die Anerkennung besonderer hochschulexterner wissenschaftlicher Einrichtungen durch Hochschule oder/und Fachministerium als Einrichtungen „an der Hochschule“ mit mehr oder weniger weit festgelegten Rechtsfolgen für die Beteiligten, ohne dabei die Bezeichnung An-Institut zu verwenden. Andererseits gibt es z.B. In Niedersachsen, ohne besondere hochschulgesetzliche Regelung, an der der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg neben dem IÖB (Institut für Ökonomische Bildung der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg) das IÖB (Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH), das sich selbst als An-Institut an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg bezeichnet. Einzelnachweise [| ] • BMBF, Bundesbericht Forschung 2004, S. Ex aequo übersetzung. 31 • „Stand und Perspektiven von An-Instituten an Hochschulen“, Fraunhofer ISI • Wissenschaftsrat 1986, S.
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